E-Scooter Klagenfurt: die 24 Abstellflächen im Ring, die Verordnung der Stadt und die Regeln seit Mai 2026
Auf der Karte von Klagenfurt am Wörthersee stehen Leih-Scooter von Dott und Lime; was die Fahrt kostet und ab welchem Alter du mietest, schau in der App nach. Innerhalb des Rings beendest du die Fahrt nur an einer der 24 Abstellflächen, die die E-Scooter-Verordnung des Gemeinderats vom 30. Jänner 2024 auflistet. Gefahren wird wie mit dem Rad, nie auf dem Gehsteig, und seit dem 1. Mai 2026 gelten in ganz Österreich eine Helmpflicht unter 16 und eine Grenze von 0,5 Promille.
E-Scooter mieten in Klagenfurt: Dott und Lime
Die Karte von Klagenfurt zeigte am Montag, 2. November 2026, um 18:57 Uhr rund 170 Dott-Scooter, die zu diesem Zeitpunkt frei waren, dazu rund 160 Lime-Scooter nach der letzten Zählung.
Leih-Scooter ohne feste Station darf in Klagenfurt nur anbieten, wer eine Vereinbarung mit der Stadt hat. Die E-Scooter-Verordnung des Gemeinderats vom 30. Jänner 2024, in Kraft seit 1. Juni 2024, verbietet das gewerbliche Anbieten solcher Scooter auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Grünanlagen und in anderen Bereichen, die für das Stadtbild von Bedeutung sind (§ 3). Erlaubt ist es nur Vermietern mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Klagenfurt, Gewerbeberechtigung und dieser Vereinbarung (§ 4 und § 10).
Jeder Vermieter darf laut § 5 im Stadtgebiet höchstens 200 Scooter aufstellen, davon mindestens 30 im 13. Bezirk, in Viktring.
Was Entsperren und Minuten kosten und ab welchem Alter du mieten darfst: Schau in der App von Dott oder Lime nach, bevor du entsperrst.
- Den nächsten Scooter auf der Live-Karte von Klagenfurt suchen und die App von Dott oder Lime öffnen.
- Registrieren, ein Zahlungsmittel hinterlegen und in der App Preis und Mindestalter prüfen.
- QR-Code scannen, losfahren und die Fahrt innerhalb des Rings an einer Abstellfläche beenden. Jeden Schritt erklärt der Ratgeber E-Scooter mieten.
Wo darfst du mit dem E-Scooter in Klagenfurt fahren?
Seit dem 1. Mai 2026 regelt § 68a der Strassenverkehrsordnung (StVO) das «Rollerfahren». Als Klein- und Miniroller gilt ein einspuriger E-Scooter mit höchstens 600 Watt und 25 km/h, mit Lenkstange und Trittbrett, Felgen von höchstens 300 mm Durchmesser und ohne Sitz (§ 2 Abs. 1 Z 22a StVO); für dich gelten dann alle Verhaltensvorschriften für Radfahrer. Einen solchen Scooter nimmt das Kraftfahrgesetz von den Kraftfahrzeugen aus (§ 1 Abs. 2b KFG), einen stärkeren oder schnelleren nicht.
Gibt es eine Radfahranlage, musst du sie benützen. Dazu zählen Radweg, Geh- und Radweg, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen (§ 2 Abs. 1 Z 11b StVO); dort hältst du die vorgeschriebene Fahrtrichtung ein. Sonst fährst du auf der Fahrbahn. Auf dem Gehsteig, wie der Gehweg an der Strasse in Österreich heisst, und auf reinen Gehwegen ist das Fahren in Längsrichtung verboten. Andere darfst du weder gefährden noch behindern (§ 68a Abs. 1 StVO).
Einer Radfahrerüberfahrt, an der weder Ampel noch Armzeichen den Verkehr regeln, näherst du dich mit höchstens 10 km/h, und du fährst nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug überraschend hinüber, ausser in unmittelbarer Nähe fahren gerade keine Kraftfahrzeuge (§ 68 Abs. 3a StVO).
In einer Fussgängerzone ist jeder Fahrzeugverkehr verboten, ausser die Behörde hat sie für Räder und E-Scooter geöffnet; dann fährst du nur an den vorgesehenen Stellen ein, hältst Abstand zu Häusern, Bänken und Bäumen und fährst Schritttempo (§ 76a StVO). Ebenso langsam fährst du in der Wohnstrasse (§ 76b StVO). In einer Begegnungszone, einer Strasse, die sich alle teilen, gilt höchstens 20 km/h, wenn die Behörde nicht 30 km/h erlaubt hat, und Fussgänger darfst du weder gefährden noch behindern (§ 76c StVO).
Tempo der Leih-Scooter: § 6 der Klagenfurter Verordnung von 2024 begrenzt Leih-Scooter in Fussgängerzonen auf 8 km/h und im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h. Er stützt sich auf § 94d Z 21 und § 88b Abs. 1 StVO, und beide sind laut § 103 StVO mit 1. Mai 2026 ausser Kraft getreten. Wo eine Fussgängerzone für E-Scooter offen ist, gilt unabhängig davon das Schritttempo der StVO.
E-Scooter abstellen in Klagenfurt: 24 Abstellflächen im Ring
Innerhalb des Rings stellst du einen Leih-Scooter laut § 7 der Verordnung «ausschliesslich» auf den besonders gekennzeichneten Abstellflächen ab, die ihre Anlage «abschliessend» aufzählt: 24 Stück. Der Vermieter muss das mit technischen Vorkehrungen sicherstellen. Plane das Ende der Fahrt darum vorher:
| Strasse oder Platz | Lage | Nr. in der Anlage |
|---|---|---|
| St. Veiter Ring | gegenüber Nr. 51 und vor Nr. 43 | 1, 2 |
| Waaggasse | vor Nr. 4 | 3 |
| Theatergasse | vor Nr. 2 | 4 |
| Ursulinengasse | vor Nr. 5 | 5 |
| Herrengasse | vor Nr. 6 | 6 |
| Bahnhofstrasse | vor Nr. 3, vor Nr. 16 und vor Nr. 37 | 7, 17, 20 |
| Jacques-Lemans-Platz | vor Nr. 1 | 8 |
| Neuer Platz | Nordost gegenüber Nr. 7, Nordwest vor Nr. 1, Süd gegenüber Nr. 14 | 9, 10, 11 |
| Wiesbadener Strasse | vor Nr. 5 | 12 |
| Heiligengeistplatz | vor Nr. 12 | 13 |
| Dr.-Herrmann-Gasse | südlich der Pernhartgasse, vor Nr. 4 | 14 |
| 8.-Mai-Strasse | vor Nr. 5 und vor Nr. 15 | 15, 16 |
| Paradeisergasse | vor Nr. 11 | 18 |
| Adlergasse | gegenüber Nr. 20 | 19 |
| Lidmanskygasse | vor Nr. 33 | 21 |
| Karfreitstrasse | vor Nr. 10 | 22 |
| Paulitschgasse | vor 10.-Oktober-Strasse 21 | 23 |
| Lichtenfelsgasse | südlich von Nr. 1 | 24 |
Abstellen ausserhalb des Rings: wo es verboten ist
Ausserhalb des Rings darfst du einen Leih-Scooter frei abstellen, aber nicht überall. § 8 der Verordnung nennt neun Bereiche, in denen das verboten ist:
| Wo | Was gilt |
|---|---|
| Fussgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen | Verboten. In Klammern nach den Kurzparkzonen nennt die Verordnung eine Ausnahme: den unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen |
| Öffentliche Grünanlagen und Spielplätze | Verboten |
| Vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung | Verboten |
| Gehsteige unter 2,5 Meter Breite | Verboten |
| Gehsteige über 2,5 Meter Breite | Erlaubt nur, wenn mindestens 2 Meter frei bleiben |
| Radwege sowie Geh- und Radwege | Verboten |
| Fahrradabstellanlagen | Verboten |
| Haltestellenbereich des öffentlichen Nahverkehrs | Verboten, ausser im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen |
| Flächen mit taktilem Leitsystem für Blinde | Verboten |
Steht ein Leih-Scooter entgegen diesen Regeln oder ist er offenbar unbrauchbar, muss ihn der Vermieter laut § 9 unverzüglich wegbringen oder richtig hinstellen. Die Behörde, laut § 12 der Bürgermeister, darf Leih-Scooter ohne vorausgegangenes Verfahren entfernen, wenn sie ohne Erlaubnis angeboten werden, über die Höchstzahl hinausgehen oder gegen die Abstellregeln verstossen. Der Vermieter wird dann schriftlich aufgefordert, sie binnen acht Wochen zu übernehmen, sonst verfallen sie. Wer gegen die Verordnung verstösst, begeht laut § 11 eine Verwaltungsübertretung.
Diese Regeln gelten für Leih-Scooter ohne feste Station; die Verordnung nimmt Scooter aus, die dir ein Verleiher persönlich übergibt oder die direkt vor seinem Geschäft stehen (§ 2). Deinen eigenen Scooter stellst du wie ein Fahrrad ab: so, dass er nicht umfällt und den Verkehr nicht behindert, auf dem Gehsteig nur, wenn er breiter als 2,5 Meter ist, und dort platzsparend; im Haltestellenbereich gilt das nur, wenn dort Fahrradständer stehen (§ 68 Abs. 4 StVO).
E-Scooter-Regeln in Österreich: Helmpflicht, Alter, Promille
Die Verkehrsregeln setzt der Bund in der StVO. Die Novelle BGBl. I Nr. 17/2026 gilt seit dem 1. Mai 2026 und hat die alten E-Scooter-Regeln in § 88b durch § 68a ersetzt. Das Wichtigste:
| Regel | Was gilt | Wo es steht |
|---|---|---|
| Alter | Unter 12 nur unter Aufsicht einer Person ab 16 oder mit Radfahrausweis | § 68a Abs. 4 StVO |
| Helm | Pflicht unter 16, ausser der Helm ist wegen der körperlichen Beschaffenheit nicht möglich; wer ein Kind unter 12 beaufsichtigt, sorgt dafür, dass es ihn trägt | § 68a Abs. 7 StVO |
| Alkohol | Unter 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemluft) | § 68a Abs. 3 StVO |
| Handy | Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung | § 68 Abs. 3 StVO |
| Fahrweise | Nicht freihändig, nicht an ein anderes Fahrzeug anhängen, um dich ziehen zu lassen, kein Wettfahren | § 68 Abs. 3 StVO |
| Mitfahren, Gepäck | Niemand fährt mit; keine Güter ausser in einem Behältnis für Helm oder kleine Gegenstände, kein Anhänger, keine Taschen oder Rucksäcke am Lenker | § 68a Abs. 2 StVO |
| Ausrüstung | Bremse, Klingel, Rückstrahler nach vorne, hinten und zur Seite, Blinker an den Lenkerenden, bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein Scheinwerfer mit weissem Licht und ein rotes Rücklicht | § 68a Abs. 5 StVO |
Die Polizei kann dir ein Organmandat ausstellen, eine Strafe gleich an Ort und Stelle (§ 50 Verwaltungsstrafgesetz). Den Rahmen setzt § 99 StVO: bis 726 € für die meisten Verstösse. Ab 0,8 Promille giltst du als beeinträchtigt, dann kostet es 800 bis 3700 €, ab 1,2 Promille 1200 bis 4400 € und ab 1,6 Promille oder wenn du den Test verweigerst 1600 bis 5900 €.
Was in anderen österreichischen Städten gilt, steht in den Ratgebern E-Scooter in Wien, E-Scooter in Linz und E-Scooter in Innsbruck.
Häufige Fragen
- Welche E-Scooter gibt es in Klagenfurt?
- Auf der Karte von Klagenfurt stehen Dott und Lime: am Montag, 2. November 2026, um 18:57 Uhr rund 170 Dott-Scooter, die zu diesem Zeitpunkt frei waren, und rund 160 Lime-Scooter nach der letzten Zählung. Preise und Mindestalter zeigt dir die App.
- Wo darf ich in der Klagenfurter Innenstadt einen Leih-Scooter abstellen?
- Innerhalb des Rings nur auf einer der 24 gekennzeichneten Abstellflächen der E-Scooter-Verordnung, etwa am Neuen Platz, an der Bahnhofstrasse, am Heiligengeistplatz oder am St. Veiter Ring. Ausserhalb des Rings nie in Parks, auf Spielplätzen, auf Radwegen, in Fahrradabstellanlagen oder auf Gehsteigen unter 2,5 Meter Breite.
- Wie schnell darf ich mit dem Leih-Scooter in Klagenfurt fahren?
- § 6 der Verordnung des Gemeinderats von 2024 nennt für Leih-Scooter höchstens 20 km/h im Stadtgebiet und 8 km/h in Fussgängerzonen. Die StVO-Bestimmungen, auf die er sich stützt, sind seit dem 1. Mai 2026 ausser Kraft. Wo eine Fussgängerzone für E-Scooter offen ist, verlangt die StVO Schritttempo.
- Gilt in Klagenfurt eine Helmpflicht auf dem E-Scooter?
- Ja, für alle unter 16, seit dem 1. Mai 2026 in ganz Österreich (§ 68a Abs. 7 StVO). Ab 16 ist der Helm freiwillig.
- Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehsteig fahren?
- Nein. Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren in Längsrichtung verboten (§ 68a Abs. 1 StVO). Du fährst auf der Radfahranlage, wo es eine gibt, sonst auf der Fahrbahn.
- Was passiert, wenn ein Leih-Scooter in Klagenfurt falsch steht?
- Der Vermieter muss ihn unverzüglich wegbringen oder richtig hinstellen. Die Behörde, der Bürgermeister, darf ihn ohne vorausgegangenes Verfahren entfernen, und ein Verstoss gegen die Verordnung ist eine Verwaltungsübertretung (§ 9 und § 11).