E-Trottinett-Regeln in der Schweiz: wer E-Scooter fahren darf, wo und was eine Busse kostet
Die E-Trottinett-Regeln der Schweiz kurz gesagt: Ein E-Trottinett oder E-Scooter ist ein Leicht-Motorfahrrad, dessen Motor bis 20 km/h unterstützt, und braucht weder Kontrollschild noch Vignette noch eine obligatorische Versicherung. Fahren darfst du ab 16 ohne Führerausweis, mit 14 und 15 nur mit dem Ausweis der Kategorie M, und zwar auf dem Velostreifen oder der Strasse, nie auf dem Trottoir; mieten kannst du erst ab 18. Stand Oktober 2026 gibt es keine Helmpflicht, das Licht muss auch tagsüber brennen, zu zweit fahren ist verboten, und die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Ist das E-Trottinett in der Schweiz erlaubt? Die Regeln im Überblick
Ja. Rechtlich ist ein E-Trottinett ein Leicht-Motorfahrrad: ein Motorfahrzeug, für das die Regeln der Velofahrenden gelten. Das heisst für dich:
| Thema | Regel |
|---|---|
| Mindestalter | Ab 16 ohne Führerausweis, mit 14 und 15 nur mit Ausweis der Kategorie M oder G; mieten ab 18 |
| Helm | Keine Pflicht, aber dringend empfohlen |
| Licht | Vorne und hinten, Tag und Nacht; dazu Glocke und Rückstrahler |
| Wo fahren | Auf dem Velostreifen oder Radweg, wenn es einen gibt, sonst auf der Strasse |
| Trottoir | Fahren verboten, ausser ein Signal erlaubt Velos (CHF 40.–) |
| Parkieren | Auf dem Trottoir nur, wenn 1,50 m frei bleiben (CHF 20.–) |
| Alkohol | Unter 0,5 Promille, für alle, auch für Neulenkende auf Probe; ab 0,5 Promille Strafverfahren |
| Mitfahren | Verboten, immer |
| Tempo und Leistung | Der Motor unterstützt bis 20 km/h, mit höchstens 0,5 kW |
| Häufige Bussen | CHF 40.– für Trottoir oder Handy, CHF 60.– für Rotlicht, CHF 20.– ohne Licht am Tag |
Um als Leicht-Motorfahrrad zu gelten, braucht das E-Trottinett ausserdem einen gegen Manipulation geschützten Motor, einen Lenker, zwei unabhängige Bremsen und weder Sitz noch Platz für eine zweite Person. Kontrollschild, Fahrzeugausweis, Vignette und obligatorische Haftpflichtversicherung entfallen. Für Schäden haftest du aber selbst: Prüfe, ob deine Privathaftpflicht E-Trottinette einschliesst.
Eine Typengenehmigung gibt es für Leicht-Motorfahrräder nicht, darum ist nicht jedes Modell aus dem Laden strassentauglich. Ein frisiertes E-Trottinett ist kein Leicht-Motorfahrrad mehr: Wer damit fährt, landet im Strafverfahren statt bei einer Ordnungsbusse. Im April 2026 beschlagnahmte die Kantonspolizei Freiburg eines, das bis 127 km/h schaffte.
Ab welchem Alter darf man E-Trottinett fahren?
| Alter | Eigenes E-Trottinett | Sharing-E-Scooter |
|---|---|---|
| Unter 14 | Nein | Nein |
| 14 und 15 | Nur mit Führerausweis Kategorie M (Mofa) oder G (Traktor) | Nein, die Anbieter verlangen 18 |
| 16 und 17 | Ja, ohne Führerausweis | Nein, die Anbieter verlangen 18 |
| Ab 18 | Ja, ohne Führerausweis | Ja |
Wer den Führerausweis für Auto, Motorrad, Lastwagen oder Bus hat, hat die Kategorie M automatisch dabei.
Mit 12 oder 13 Jahren geht es also nicht. Wer zu jung ist oder den nötigen Ausweis nicht hat, macht sich nach dem Strassenverkehrsgesetz strafbar; bei Minderjährigen gilt das Jugendstrafrecht. Wer unter 15 ist, erhält keine Ordnungsbusse, sondern wird verzeigt. Strafbar macht sich auch, wer das Fahrzeug jemandem ohne den nötigen Ausweis überlässt, Eltern eingeschlossen.
Gibt es eine Helmpflicht? Licht, Glocke und Rückstrahler
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Die Helmpflicht für Motorfahrräder gilt nicht für solche mit elektrischem Antrieb bis 25 km/h, die Helmbusse von CHF 30.– trifft dich also nicht. Die BFU empfiehlt den Helm trotzdem nachdrücklich, und Dott warnt, dass Kopfverletzungen ohne Helm womöglich nicht versichert sind.
Am 30. April 2026 lehnte der Nationalrat eine Motion für Helmpflicht und Führerausweis bei E-Rollern und ähnlichen Trendfahrzeugen mit 122 zu 33 Stimmen bei 33 Enthaltungen ab. Am 19. August erklärte sich der Bundesrat bereit, bei der nächsten Verordnungsanpassung eine Helmtragepflicht für E-Trottinette in die Vernehmlassung zu geben. Entwurf und Datum gibt es (Stand 12. Oktober 2026) noch keine.
Vorgeschrieben ist dagegen:
- Licht, Tag und Nacht: vorne weiss, hinten rot, ruhig leuchtend statt blinkend. Seit dem 1. April 2022 muss es auch tagsüber brennen. Wer ohne Licht fährt, zahlt tagsüber CHF 20.–, nachts CHF 40.– bis 60.–.
- Ein fest montierter Rückstrahler hinten (sonst CHF 40.–) und eine Glocke (sonst CHF 20.–).
Wo darf man fahren und parkieren? Velostreifen statt Trottoir
Du fährst, wo Velos fahren: auf dem Velostreifen oder Radweg, wenn es einen gibt, sonst auf der Strasse. Wer einen vorhandenen Velostreifen oder Radweg nicht benutzt, zahlt CHF 30.–.
- Trottoir: nie, ausser ein Signal erlaubt dort Velos; dann haben die Fussgänger Vortritt. Fahren auf dem Trottoir kostet CHF 40.–.
- Fussweg und Fussgängerzone: nur, wenn eine Zusatztafel Velos erlaubt, in der Fussgängerzone im Schritttempo. Sonst schieben (CHF 30.–).
- Begegnungszone: erlaubt, mit höchstens 20 km/h; Fussgänger haben Vortritt.
- Busspur: nur, wo signalisiert (CHF 30.–). Autobahn und Autostrasse: nie.
- Bahnhof: Die SBB verbietet das Fahren im ganzen Bahnhof, auch auf Perrons, Rampen und in Unterführungen: schieben.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Zusatztafel «ausgenommen» mit Velosymbol bei Einbahnstrassen und beim Signal «Einfahrt verboten» auch für E-Trottinette. Das Signal «Verbot für Motorfahrräder» gilt nicht mehr für sie, «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» dagegen schon. Rechts abbiegen bei Rot darfst du nur, wo eine gelbe Tafel mit Velo und Pfeil unter dem Lichtsignal hängt.
Parkieren: auf dem Trottoir nur, wenn für Fussgänger mindestens 1,50 m frei bleiben, und nie so, dass du einen Eingang, einen Fussgängerstreifen oder eine Blindenleitlinie versperrst (CHF 20.–). Seit dem 1. Juli 2025 darfst du auch in Begegnungs- und Fussgängerzonen nach den allgemeinen Regeln parkieren.
Zu zweit, Handy und Promille
Zu zweit fahren ist verboten, ohne Ausnahme. Seit dem 1. Juli 2025 steht das ausdrücklich in den Verkehrsregeln, egal was der Hersteller erlaubt: keine zweite Person auf dem Trittbrett, auch kein Kind.
Handy: Wer es während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung benutzt, zahlt CHF 40.–. Den Lenker loslassen kostet CHF 20.–, ein vergessenes Handzeichen CHF 20.–, beim Linksabbiegen CHF 30.–.
Ein E-Trottinett ist rechtlich ein Motorfahrzeug. Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, fährt angetrunken: Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft, nicht für eine Ordnungsbusse.
Die Grenze liegt bei 0,5 Promille (0,25 mg/l in der Atemluft), wie beim Auto. Eine Null-Promille-Regel für Junge unter 21 gibt es in der Schweiz nicht. Auch die 0,1-Promille-Grenze für Neulenkende mit Führerausweis auf Probe gilt auf dem E-Trottinett nicht, weil die Verordnung Fahrten mit Fahrzeugen der Kategorie M davon ausnimmt.
- 0,5 bis 0,79 Promille: Busse im Strafverfahren, ohne festen Betrag, dazu allenfalls eine Verwarnung.
- Ab 0,8 Promille: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe, dazu mindestens ein Monat Fahrverbot für führerausweisfreie Motorfahrzeuge, das E-Trottinett eingeschlossen.
- Drogen: null Toleranz für THC, Kokain, Amphetamine, MDMA und Morphin, ausser sie sind ärztlich verschrieben.
Auch dein Führerausweis fürs Auto kann in Gefahr sein: Die Regeln zum Ausweisentzug sprechen von allen, die angetrunken ein Motorfahrzeug lenken, und die kantonale Behörde entscheidet im Einzelfall. Laut einem Bericht des Zürcher Stadtrats von 2025 ist in der Stadt mindestens die Hälfte der E-Trottinett-Unfälle ein Selbstunfall, meist unter Alkoholeinfluss.
Bussen für E-Trottinett und E-Scooter in der Schweiz
Die meisten Verstösse erledigt die Polizei mit einer Ordnungsbusse nach der eidgenössischen Bussenliste. Die Beträge gelten in der ganzen Schweiz und sind seit 2024 unverändert.
| Verstoss | Busse | Ziffer OBV |
|---|---|---|
| Fahren auf dem Trottoir | CHF 40.– | 605.1 |
| Handy ohne Freisprecheinrichtung | CHF 40.– | 624 |
| Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen den Vortritt nehmen | CHF 40.– | 623 |
| Rotlicht missachten | CHF 60.– | 615.1 |
| Ohne Licht: am Tag / in der Nacht | CHF 20.– / CHF 40.– bis 60.– | 604.4 / 604.1–2 |
| Velostreifen oder Radweg nicht benutzen | CHF 30.– | 621.1–2 |
| Fussgängerzone oder «Einfahrt verboten» missachten | CHF 30.– | 611.18 / 611.2 |
| Kein Handzeichen beim Linksabbiegen | CHF 30.– | 617.2 |
| Zu schnell fahren | CHF 30.– | 625 |
| So parkiert, dass weniger als 1,50 m Trottoir frei bleiben | CHF 20.– | 622.1 |
| Ohne Glocke / ohne Rückstrahler | CHF 20.– / CHF 40.– | 703.1 / 703.2 |
Mehrere Bussen werden zusammengezählt. Du zahlst sofort oder innert 30 Tagen, ohne Kosten; ohne Wohnsitz in der Schweiz zahlst du sofort oder hinterlegst eine Sicherheit. Du kannst die Ordnungsbusse ablehnen, dann folgt ein ordentliches Verfahren.
Keine feste Busse gibt es, wenn du angetrunken, ohne den nötigen Führerausweis oder mit einem frisierten Gerät fährst oder jemanden gefährdest oder verletzt: Das sind Strafverfahren, ebenso wenn die Bussen zusammen mehr als CHF 600.– ausmachen. Für Fahren unter 16 ohne Ausweis gibt es deshalb auch keinen festen Bussenbetrag.
E-Trottinett im Zug: Was gilt bei der SBB?
Dein eigenes E-Trottinett fährt gratis mit, wenn das grösste Rad kleiner als 12 Zoll (30,5 cm) ist; klapp es zusammen, wenn es eng ist. Ab 12 Zoll gilt es als Velo und braucht ein Velobillett und, wo nötig, eine Veloreservation. Ist der Zug voll, kann das Personal die Mitnahme verweigern.
Ein Sharing-E-Scooter bleibt draussen. Die Fahrt muss in der Zone des Anbieters enden, Voi begrenzt eine Miete auf eine Stunde, und wer ein Fahrzeug nicht innert 48 Stunden zurückgibt, zahlt bei Bolt bis CHF 500.–, bei Lime bis CHF 1540.–. Beende die Fahrt am Bahnhof, wo vorhanden in der Sharing-Zone, und miete am Ziel einen neuen.
E-Scooter mieten: ab 18, Versicherung und Parkzonen
Lime, Bolt, Voi, Dott, Bird und PubliBike setzen in ihren Schweizer Bedingungen dieselben Grundregeln:
- Ab 18 Jahren, obwohl das Gesetz dein eigenes E-Trottinett ab 16 erlaubt.
- Nur eine Person. Die Versicherung im Mietpreis deckt nie eine zweite.
- Zonen in der App zeigen, wo du die Fahrt beenden darfst und wo du gar nicht fahren darfst. In den Fahrverbotszonen in Zürich, etwa in der Altstadt, drosselt der Scooter auf Schritttempo, und die Fahrt lässt sich dort nicht beenden.
Diese Versicherung ist dünner, als sie aussieht. Bei Lime, Bolt und Voi ist die Haftpflicht subsidiär: Sie zahlt erst nach deiner eigenen Privathaftpflicht. Dotts zuletzt veröffentlichte Deckung zahlte nur über deine anderen Versicherungen hinaus, PubliBike versichert gar nichts. Zu den Polizeibussen kommen Gebühren: Voi kann nach Verwarnungen CHF 25.– fürs falsche Parkieren verlangen, Bolt bis CHF 100.– fürs Abholen eines Scooters ausserhalb des Gebiets.
Welche Anbieter in deiner Nähe Scooter haben, siehst du auf der Karte in Zürich, Bern oder Basel: ScootRadar zeigt alle Anbieter, die ihre Standorte veröffentlichen, mit Akku und Gehzeit, und öffnet zum Entsperren und Bezahlen die App des Anbieters. Was eine Fahrt kostet, steht im Ratgeber E-Trottinett-Preise in der Schweiz.
Zu Besuch aus dem Ausland? Ab 16 darfst du ohne Führerausweis fahren, egal woher du kommst, und die Schweizer Bedingungen der Anbieter verlangen keinen Wohnsitz in der Schweiz. Für 14- und 15-Jährige konnten wir nicht bestätigen, dass ein ausländischer Mofa-Ausweis die Kategorie M ersetzt; verlass dich nicht darauf.
Neue E-Trottinett-Regeln in der Schweiz: 2025 und 2026
Die letzte grosse Änderung trat am 1. Juli 2025 in Kraft: das ausdrückliche Verbot, zu zweit zu fahren, die neuen Signalregeln und das Parkieren in Begegnungs- und Fussgängerzonen, wie oben beschrieben. Die Definition unterscheidet seither 20 km/h ohne Sitz und 25 km/h mit Sitz; für Stehmodelle blieb es bei 20 km/h.
Was ändert sich 2026? Bis zum 12. Oktober 2026 ist dieses Jahr keine neue Bundesregel für E-Trottinette in Kraft getreten. Die meisten Meldungen zu «neuen Regeln ab 2026» betreffen Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich; wer über die Grenze fährt, findet die deutschen Regeln unter E-Scooter-Regeln in Deutschland. In der Schweiz stehen zur Debatte:
- Helm: Eine Vernehmlassung ist in Aussicht gestellt, Entwurf und Datum fehlen noch (siehe oben).
- Kontrollschild und Versicherung: Eine Motion vom 15. Juni 2026 verlangt beides. Der Bundesrat beantragte am 19. August die Ablehnung, das Parlament hat noch nicht entschieden.
- Frisieren: Der Bundesrat will die Regeln gegen Tuning präzisieren; ein Entwurf fehlt noch.
- Zug: Die Gewerkschaft SEV fordert eine Billettpflicht für E-Trottinette; die SBB-Regel gilt unverändert.
- Zürich: Die Stadt will die Sharing-Fahrzeuge per Ausschreibung von 7350 auf 3000 reduzieren, mit drei Anbietern und festen Stationen im Zentrum; ein Startdatum steht nicht fest. Mehr dazu im Ratgeber E-Trottinett in Zürich.
Häufige Fragen
- Darf man mit 12 Jahren E-Scooter fahren?
- Nein. Auf öffentlichen Strassen darfst du frühestens mit 14 fahren, und dann nur mit dem Führerausweis der Kategorie M; ohne Ausweis ab 16. Wer jünger als 15 ist, bekommt keine Ordnungsbusse, sondern wird verzeigt.
- Darf man zu zweit auf einem E-Trottinett fahren?
- Nein. Seit dem 1. Juli 2025 verbieten die Verkehrsregeln ausdrücklich, auf Velos und Motorfahrrädern ohne Sitz jemanden mitzunehmen, auch ein Kind. Die Sharing-Anbieter verbieten es ebenfalls, und ihre Versicherung schliesst Mitfahrende aus.
- Braucht ein E-Trottinett ein Nummernschild oder eine Versicherung?
- Nein: kein Kontrollschild, keine Vignette, keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Für Schäden haftest du aber selbst, prüfe also deine Privathaftpflicht. Eine Motion für Kontrollschild und Versicherungspflicht ist hängig, der Bundesrat beantragt die Ablehnung.
- Wie viel Promille sind auf dem E-Trottinett erlaubt?
- Weniger als 0,5 Promille, für alle gleich. Eine Sonderregel für Junge unter 21 gibt es nicht, und auch Neulenkende auf Probe dürfen auf dem E-Trottinett bis 0,49 Promille haben. Ab 0,5 Promille droht ein Strafverfahren, ab 0,8 Promille zusätzlich ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
- Wie schnell darf ein E-Trottinett in der Schweiz fahren?
- Der Motor darf bis 20 km/h unterstützen, mit höchstens 0,5 kW. Bergab schneller zu rollen, ist für sich allein kein Verstoss, doch die Höchstgeschwindigkeiten gelten (CHF 30.– beim Überschreiten). Ein frisiertes Modell ist kein Leicht-Motorfahrrad mehr und darf ohne Zulassung, Kontrollschild, Versicherung und Führerausweis nicht auf öffentliche Strassen.