E-Scooter-Regeln in Deutschland: was heute gilt und was sich am 1. März 2027 ändert
Die E-Scooter-Regeln in Deutschland ändern sich in zwei Schritten: Seit dem 1. April 2026 gelten neue Bauvorschriften für neue Fahrzeuge, ab dem 1. März 2027 neue Verkehrsregeln und Bussgelder. Heute gilt: Ab 14 Jahren darfst du ohne Führerschein fahren, auf dem Radweg statt auf dem Gehweg, nur allein und mit denselben Promillegrenzen wie im Auto. Leih-Scooter bekommst du bei Lime, Voi, Bolt, Dott und Zeus erst ab 18.
E-Scooter-Regeln heute und ab 1. März 2027
Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist kein Plan mehr: Sie wurde im Februar 2026 verkündet und tritt in zwei Stufen in Kraft. Dazu kommt ein eigenes Haftungsgesetz.
- Seit 1. April 2026: neue Bauvorschriften, etwa Blinker und getrennte Bremsen. Sie betreffen neue Fahrzeuge; deinen Scooter musst du nicht umrüsten.
- Seit 1. Oktober 2026: Der Halter haftet bei Unfällen auch ohne Verschulden, beim Leih-Scooter also der Anbieter. Wer von einem E-Scooter verletzt wird, muss kein Verschulden mehr beweisen.
- Ab 1. März 2027: Die Verhaltensregeln wandern in die Strassenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort werden E-Scooter weitgehend wie Fahrräder behandelt, mit neuen Bussgeldern.
Bis Ende Februar 2027 gelten also die bisherigen Verkehrsregeln. Die oft gelesene «Blinkerpflicht ab 1. März 2027» gibt es so nicht: Die Pflicht steht seit April 2026 in der eKFV und betrifft laut Verkehrsministerium Fahrzeuge ab Baujahr 2027.
| Regel | Heute (bis 28. Februar 2027) | Ab 1. März 2027 |
|---|---|---|
| Gehweg | Verboten, ausser mit «Elektrokleinstfahrzeuge frei», dann im Schritttempo | Auch «Radverkehr frei» gibt ihn frei, im Schritttempo |
| Fussgängerzone | Verboten, ausser mit «Elektrokleinstfahrzeuge frei» | Auch mit «Radverkehr frei» erlaubt, im Schritttempo |
| Radweg | Pflicht, wo es einen gibt, auch Radfahr- und Schutzstreifen | Pflicht wie für Fahrräder: wo ein blaues Radwegschild steht |
| Einbahnstrasse in Gegenrichtung | Nur mit «Elektrokleinstfahrzeuge frei» | Auch mit «Radverkehr frei» |
| Nebeneinander fahren | Verboten | Erlaubt, wenn niemand behindert wird |
| Grünpfeil für Radfahrende | Gilt nicht für E-Scooter | Gilt auch für E-Scooter |
Für die Schweiz gelten eigene Regeln: siehe E-Trottinett-Regeln in der Schweiz.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Radweg, Strasse, Gehweg
Innerorts musst du den Radweg nehmen, wo es einen gibt: Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahr- und Schutzstreifen, Fahrradstrassen. Ausserorts zählt auch der Seitenstreifen dazu. Nur wo nichts davon da ist, fährst du auf der Fahrbahn.
Auf dem Gehweg und in der Fussgängerzone darfst du nicht fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Falsche Strassenbenutzung, etwa auf dem Gehweg, war 2025 laut Statistischem Bundesamt der häufigste Fehler von E-Scooter-Fahrenden bei Unfällen.
- Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fussgänger Vorrang; wenn nötig, fährst du langsamer.
- Autobahnen und Kraftfahrstrassen sind tabu.
- Autos müssen beim Überholen innerorts 1,5 m und ausserorts 2 m Abstand zu dir halten.
Für die Zeit ab 1. März 2027 folgert der ADAC, dass du ohne blaues Radwegschild auch die Fahrbahn nehmen darfst; das Verkehrsministerium hat das bisher nicht ausdrücklich bestätigt.
Alter und Führerschein: E-Scooter ab 14, ohne Prüfung
Du darfst ab dem 14. Geburtstag E-Scooter fahren. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung brauchst du nicht.
Rechtlich ist ein E-Scooter aber ein Kraftfahrzeug. Wer betrunken, bekifft oder mit dem Handy in der Hand fährt, riskiert deshalb Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot auch fürs Auto und im schlimmsten Fall den Führerschein.
Beim Mieten liegt die Grenze höher: Lime, Voi, Bolt, Dott und Zeus vermieten laut ihren Bedingungen nur ab 18. Mit 14 bis 17 fährst du also nur einen eigenen Scooter.
Zu zweit, freihändig, Handy: was beim Fahren verboten ist
Auf einem E-Scooter fährt nur eine Person, heute und ab 2027: kein Kind vorne, kein Freund hinten, kein Anhänger. Trotzdem verunglückten 2025 laut Statistischem Bundesamt 822 Mitfahrende auf E-Scootern.
Verboten ist auch, freihändig zu fahren oder dich an ein fahrendes Fahrzeug zu hängen. Hat dein Scooter keine Blinker, zeigst du das Abbiegen rechtzeitig mit der Hand an; der ADAC rät, das vorher zu üben.
Das Handy darfst du beim Fahren nicht in der Hand halten; Sprachsteuerung und ein kurzer Blick sind erlaubt. Heute kostet das 100 € und einen Punkt, mit Gefährdung 150 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab März 2027 führt der Bussgeldkatalog E-Scooter auch in der Handy-Zeile für Radfahrende; ob das Bussgeld dadurch sinkt, ist noch nicht offiziell erläutert.
Kopfhörer sind nicht verboten, solange du den Verkehr noch hörst. Sonst kostet es 10 €.
Promillegrenze auf dem E-Scooter: Alkohol, Cannabis und Autoführerschein
Für E-Scooter gelten die Grenzen fürs Auto, nicht die 1,6 Promille für Fahrräder. Für Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
| Wert | Folge |
|---|---|
| Unter 21 oder in der Probezeit: jeder Alkohol, jedes THC | 250 €, 1 Punkt; in der Probezeit dazu Aufbauseminar und 2 Jahre mehr Probezeit |
| Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen, etwa Schlangenlinien | Straftat |
| Ab 0,5 ‰ | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; beim zweiten Mal 1000 € und 3 Monate |
| Ab 3,5 ng/ml THC | 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Ab 3,5 ng/ml THC plus Alkohol | 1000 €, 1 Monat Fahrverbot |
| Ab 1,1 ‰ | Straftat, Führerschein in der Regel weg |
| Ab 1,6 ‰ | Dazu Pflicht zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) |
Ein paar Bier vor der Fahrt können dich den Autoführerschein kosten: Das Fahrverbot ab 0,5 Promille gilt auch fürs Auto, und ab 1,1 Promille entzieht dir das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis.
Bei einer Straftat ist der Führerschein laut ADAC mindestens sechs Monate weg, die Geldstrafe liegt bei etwa einem Netto-Monatsgehalt, dazu kommen 3 Punkte. Dass die Fahrerlaubnis auch nach einer E-Scooter-Fahrt und bei Ersttätern in der Regel weg ist, hat das Oberlandesgericht Hamm 2025 bestätigt. Die 1,1 Promille stehen nicht im Gesetz: Die Oberlandesgerichte wenden sie einhellig an, der Bundesgerichtshof hat die Frage offengelassen.
Bolt verbietet in seinen Bedingungen jeden Alkohol (0,0 Promille), die anderen Anbieter das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bussgeld und Punkte für E-Scooter: heute und ab 2027
Die wichtigsten Regelsätze; Punkte in Flensburg gibt es erst ab 60 €.
| Verstoss | Heute | Ab 1. März 2027 |
|---|---|---|
| Auf dem Gehweg gefahren | 15 €, bis 30 € mit Behinderung, Gefährdung oder Schaden | 25 €, bis 40 € |
| Radweg nicht benutzt, wo Pflicht | 15 € | 25 €, bis 40 € |
| Nebeneinander gefahren | 15 €, bis 30 € | Erlaubt, wenn niemand behindert wird |
| Zu zweit gefahren | 5 € laut Verkehrsministerium (manche Portale nennen 10 €) | 25 € |
| Handy in der Hand | 100 € und 1 Punkt | Neu geregelt, Betrag noch nicht offiziell erläutert |
| Rote Ampel | 60 € und 1 Punkt; länger als 1 Sekunde rot: 100 € und 1 Punkt | Unverändert |
| Unzulässig auf Geh- oder Radweg geparkt | Kein eigener Tatbestand für E-Scooter | 55 €, mit Behinderung 70 € |
| Ohne gültige Versicherungsplakette | 40 € | Unverändert |
Gehweg und Mitfahren werden ab März 2027 teurer, andere Verstösse billiger; das hat der Bundesrat kritisiert.
Fahrzeug, Blinker und Versicherung für den E-Scooter
Ein E-Scooter fährt bauartbedingt höchstens 20 km/h und braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis. Hinten klebt die Versicherungsplakette der Pflicht-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar; 2026/27 ist die Plakette laut Verbraucherzentrale schwarz, ab März 2027 blau.
Ganz ohne Versicherung zu fahren ist eine Straftat: Es drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Leih-Scooter versichert der Anbieter; du brauchst keine eigene Versicherung. Lime und Bolt legen eine Unfallversicherung für die Fahrt dazu. Wo Dott eine anbietet, deckt sie Kopfverletzungen ohne Helm nicht.
Neue Fahrzeuge brauchen nach der Novelle, mit Übergangsfrist bis Ende 2026, Blinker vorne und hinten, die dir mit Licht und Ton anzeigen, dass sie blinken. Dazu kommen getrennte Bremsen vorne und hinten, ein Akku nach der Sicherheitsnorm DIN EN 50604-1 und eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
E-Scooter-Sharing: was in Berlin, Hamburg, München, Köln & Co. gilt
Einen Führerschein verlangen die Anbieter nicht. Bolt kann laut seinen ab 1. November 2026 gültigen Bedingungen aber ein Foto deines Führerscheins als Identitätsnachweis fordern, Voi eine Identitätsprüfung, etwa nach einem Unfall oder wegen eines Bussgelds. Bei Dott, Bolt und Voi kannst du mit einem Konto Scooter für eine Gruppe entsperren; dann musst du dafür sorgen, dass alle mindestens 18 sind. TIER heisst heute Dott.
Parken: Es gelten die Regeln für Fahrräder. Abstellen auf dem Gehweg ist erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird. Ab 1. März 2027 steht das ausdrücklich in der StVO, und Falschparken auf Geh- oder Radweg kostet dann ab 55 €. Wo Leih-Scooter stehen dürfen, regelt jede Stadt selbst; in Verbotszonen sperrt die App das Beenden der Fahrt.
| Stadt | Obergrenze | Was beim Abstellen gilt |
|---|---|---|
| Berlin | 19 000 im S-Bahn-Ring, ausserhalb keine | Auf dem Gehweg 2,30 m frei lassen; nicht an Haltestellen, Kreuzungen, Radwegen, in Grünanlagen und Fussgängerzonen. Bis 100 m um eine Jelbi-Abstellfläche nur dort. Foto am Fahrtende |
| Hamburg | 5000 innerhalb von Ring 2 | Mindestens 1,60 m Gehweg frei. Verbotszonen in Grünanlagen, an belebten Orten der Innenstadt und am Wasser. Bussgelder fürs Falschparken gibt der Anbieter an dich weiter |
| München | Freiwillig: je Anbieter 100 in der Altstadt und 1000 weitere innerhalb des Mittleren Rings | Altstadt nur an festen Abstellflächen, sonst bis 100 m um jede Fläche nur dort. Tabu: Fussgängerzonen, Grünanlagen, südlicher Englischer Garten, 10 m rund um Haltestellen |
| Köln | Seit 2022: 500 je Anbieter in der Innenstadt | Kein Fahrtende in Fussgängerzonen, auf Brücken, am Rheinufer und in Grünanlagen; in Altstadt und Kolumbaviertel nur an festen Stationen. Nächte auf Samstag und Sonntag (20–6 Uhr): auch nicht an den Ringen zwischen Friesen- und Rudolfplatz, an der Zülpicher Strasse und im Belgischen Viertel. 1,50 m Gehweg frei, sonst 15 € |
| Stuttgart | 6000, je Anbieter 1500, davon 100 in der Kernstadt | Kein Fahrtende in Fussgängerzonen, Grünflächen und Parks; 2 m Gehweg frei |
| Hannover | Im September 2026 beschlossen: 7500 bei höchstens drei Anbietern; die Auswahl steht noch aus | Innenstadt weitgehend Verbotszone mit rund 60 festen Abstellflächen; 2 m Gehweg frei |
| Gelsenkirchen | Keine Leih-Scooter, Stand November 2025 | Die Stadt verlangt seit 1. April 2024 eine einmalige Prüfung von Ausweis oder Führerschein. Bolt und TIER lehnten ab und mussten ihre Scooter abziehen |
Karlsruhe sperrt das Mieten in den Nächten auf Samstag und Sonntag von 23 bis 6 Uhr.
ScootRadar zeigt auf der Live-Karte die Anbieter, die offene Daten veröffentlichen. In Berlin ist das Dott: Die Karte rund um Berlin zeigte am 12. Oktober 2026 rund 4900 Scooter. Bolt, Lime, Voi und Zeus sind dort ebenfalls zugelassen, fehlen aber auf der Karte.
E-Scooter in Bahn, Bus und U-Bahn mitnehmen
Leih-Scooter lassen sich nicht zusammenklappen; der Münchner Verkehrsverbund MVV schliesst die von Dott, Lime, Voi und Bolt ausdrücklich aus. Für deinen eigenen E-Tretroller gilt:
- Deutsche Bahn, Fernverkehr: Zusammengeklappt und sicher verstaut fährt er kostenlos als Handgepäck mit. Den Akku darfst du nicht herausnehmen oder laden. Grosse Scooter, die sich nicht klappen lassen, reisen wie Fahrräder.
- S-Bahn und Regionalzug: Kein bundesweites Verbot. In den Verbünden von Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Leipzig und Hannover darf er zusammengeklappt mit, in München mit höchstens 90 × 80 cm und 25 kg.
- U-Bahn, Tram und Stadtbus: Viele Betriebe haben E-Tretroller 2023 und 2024 wegen der Brandgefahr der Akkus verbannt, oft auch zusammengeklappt: die BVG in Berlin, die Hamburger U-Bahn, die MVG in München, die KVB in Köln und die VGF in Frankfurt. In Stuttgart fährt er zusammengeklappt kostenlos mit.
Die Akkunorm, die die Verkehrsbetriebe gefordert hatten, ist für neue E-Scooter ab 2027 Pflicht. Die genannten Verbote gelten trotzdem weiter, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
- Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren?
- Nein, ausser ein Schild «Elektrokleinstfahrzeuge frei» erlaubt es, ab 1. März 2027 auch «Radverkehr frei». Wer trotzdem auf dem Gehweg fährt, zahlt heute 15 bis 30 €, ab März 2027 25 bis 40 €.
- Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter erlaubt?
- Es gelten die Grenzen fürs Auto. Ab 0,5 Promille drohen 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille ein Strafverfahren, meist mit Entzug des Führerscheins. Wer unsicher fährt, macht sich schon ab 0,3 Promille strafbar. Unter 21 oder in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
- Ab wann darf man E-Scooter fahren?
- Ab 14 Jahren, ohne Führerschein und ohne Prüfung. Leih-Scooter bekommst du bei den Anbietern aber erst ab 18.
- Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?
- In Deutschland nicht, der ADAC empfiehlt den Helm aber dringend. Die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16, von der man oft liest, gilt seit Mai 2026 in Österreich.